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Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG (Seite 2)
Notwendige Nachweise / Unterlagen
Notwendige Nachweise / Unterlagen
1.
Kopie der Erlaubnis
beigefügt
wird nachgereicht
2.
Einverständnis der/des Eigentümerin/Eigentümers der Liegenschaft oder sonstigen Anlage
beigefügt
werden nachgereicht
3.
ggf. Kopie/Kopien der Stellvertretererlaubnis/Stellvertretererlaubnisse
beigefügt
wird/werden nachgereicht
4.
das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept
beigefügt
wird nachgereicht
5.
das Veranstaltungskonzept
beigefügt
wird nachgereicht
6.
erforderliche Unterlagen zum Nachweis der Mindestanforderungen (§ 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 2 oder § 19 Abs. 5 i. V. m. § 19 Abs. 1–3 ProstSchG) über die Beschaffenheit der genützten Anlagen
beigefügt
werden nachgereicht
7.
Kopien der
Anmeldebescheinigungen und /oder
Aliasbescheinigungen
der voraussichtlich auf der angezeigten Veranstaltung tätig werdenden Prostituierten
beigefügt
werden nachgereicht
8.
Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
beigefügt
werden nachgereicht
Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit der voranstehenden Angaben.
Unterschrift
Ort, Datum
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