Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG (Seite 2)

Notwendige Nachweise / Unterlagen

Notwendige Nachweise / Unterlagen
1.
Kopie der Erlaubnis
2.
Kopien der
der voraussichtlich im Prostitutionsfahrzeug tätig werdenden Prostituierten
3.
ggf. Kopie/Kopien der Stellvertretererlaubnis/Stellvertretererlaubnisse
4.
das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept
5.
erforderliche Unterlagen zum Nachweis der Mindestanforderungen (§ 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 2 oder § 19 Abs. 5 i. V. m. § 19 Abs. 1–3 ProstSchG) über die Beschaffenheit der genützten Anlagen
6.
Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit der voranstehenden Angaben.
Unterschrift