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Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG (Seite 2)
Angaben zur Person des Stellvertreters
Angaben zur Person des Stellvertreters
Name
Name und Vorname, Geburtsname (wenn abweichend)
Geburtsdatum
Geburtsdatum und -ort (Gemeinde/Kreis)
Familienstand
ledig
verheiratet
verwitwet
geschieden
getrennt lebend
Lebens- partnerschaft
Anschrift
Straße, Haus-Nr.
Postleitzahl
Ort
Telefon (freiwillig)
Telefax (freiwillig)
E-Mail (freiwillig)
Internet (freiwillig)
Staats- angehörigkeit
bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis bis
Art und Nummer des Ausweises
erteilt durch
Persönliche Verhältnisse
Anhängige Strafverfahren
Verfahren 1
Justizbehörde
Aktenzeichen
Verfahren 2
Justizbehörde
Aktenzeichen
Verfahren 3
Justizbehörde
Aktenzeichen
Anhängige Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit
Verfahren 1
Behörde
Aktenzeichen
Verfahren 2
Behörde
Aktenzeichen
Verfahren 3
Behörde
Aktenzeichen
Anhängiges Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung oder anhängige Verfahren wegen Rücknahme oder Widerruf einer Gewerbeerlaubnis einschließlich Rücknahme oder Widerruf nach § 23 ProstSchG innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung.
Verfahren 1
Behörde
Aktenzeichen
Verfahren 2
Behörde
Aktenzeichen
Verfahren 3
Behörde
Aktenzeichen
Aufenthalt und berufliche Betätigung in den letzten 5 Jahren
Wurde eine erlaubnispflichtige Tätigkeit bereits ausgeübt?
ja
nein
ja
Tätigkeit 1
von – bis
Aufenthaltsort (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)
berufliche Betätigung
Tätigkeit 2
von – bis
Aufenthaltsort (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)
berufliche Betätigung
Tätigkeit 3
von – bis
Aufenthaltsort (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)
berufliche Betätigung
Tätigkeit 4
von – bis
Aufenthaltsort (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)
berufliche Betätigung
Tätigkeit 5
von – bis
Aufenthaltsort (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)
berufliche Betätigung
Ist oder war der Stellvertreter in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt und seit Beendigung der Mitgliedschaft 10 Jahre noch nicht verstrichen sind?
ja
nein
Seite 1
Seite 3
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