Angaben über zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und Verkehrsleitern:
Die Fachliche Eignung
wird nachgewiesen durch:
Sie sind bereits Inhaber einer Genehmigung oder Betriebsführer (§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 PBefG)
Nur ausfüllen bei Anträgen auf Ersterteilung einer Genehmigung für den Ferienziel-Reiseverkehr
Verfügen Sie über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet des Reiseverkehrs?
Die Gültigkeit der beantragten Genehmigung soll betragen: