Es sollen befördert werden:
Aufgrund § 43 Abs. 3 PBefG wird die Befreiung von der Einhaltung folgender Vorschriften beantragt:
Fahrplan ist beigefügt
Beförderungsbedingungen und eine Aufstellung der Beförderungsentgelte ist beigefügt.
Es wir die Befreiung vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste beantragt (§ 2 Abs. 4 PBefG).
Weitere Ergänzungen und Besonderheiten zum beantragten Verkehr: