Hinweis: Der vorsprechende Elternteil muss sich selbst ausweisen und die untenstehende Erklärung des anderen Elternteils sowie dessen Ausweisdokument (!) vorlegen. Sind die Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet, so ist statt des Ausweis- dokumentes des anderen Elternteils die Sorgerechtsbescheinigung vorzulegen.