Hinweis: Sofern Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben oder er an die Aushändigende Behörde gesandt wurde, ist eine Aushändigung an eine bevollmächtigte Person nicht möglich. In diesem Falle können Sie Ihren persönlichen PIN bei der Abholung setzen oder alternativ ein neues Ausweisdokument beantragen (§ 17 Abs. 6 PAuswV).