Fragen und Antworten zur besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Opferrente)_barrierefrei
Inhaltsverzeichnis des Formulars
- Vorbemerkung:
- Wer kann die monatliche besondere Zuwendung in Höhe von 250 Euro beantragen? Bei welcher Behörde muss der Antrag auf Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung gestellt werden? Ab wann kann ein Antrag gestellt werden?
- Wann liegt eine besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage vor? Welches Einkommen wird berücksichtigt?
- Können von dem zu berücksichtigenden Einkommen Werbungskosten oder sonstige Beträge abgezogen werden?
- Wird bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners berücksichtigt?
- Hat die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung Auswirkungen auf andere Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängig sind?
- Können die monatliche besondere Zuwendung auch Personen erhalten, die die maßgebende Einkommensgrenze geringfügig überschreiten?
- Muss für die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung ein bestimmtes Alter erreicht werden?
- Besteht für die Antragstellung eine Frist?
- Auf welche Dauer wird die monatliche besondere Zuwendung gewährt?
- Bei welchen Behörden muss der Antrag auf Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung gestellt werden? Welche Behörde ist zuständig?
- Können von einer SED-Haft Betroffene auch eine Leistung erhalten, wenn die Freiheitsentziehung keine 6 Monate dauerte?
- Wie erfolgt die Zahlung und Überprüfung der Anträge?