2.1
Weitere Haftzeiten
(sofern darüber hinaus noch weitere Zeiten vorliegen, bitte gesondert aufführen)
2.2
2.3
Die besondere monatliche Zuwendung (Opferpension) kann nur von einer Stelle/Behörde gewährt werden. Die Gewährung einer besonderen monatlichen Zuwendung schließt Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG an Berechtigte aus.