Thüringer LandesverwaltungsamtKarl-Liebknecht-Straße 498527 Suhl
Da der Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend für den Leistungsbeginn ist, sollten Sie den Antrag unverzüglich an das Thüringer Landesverwaltungsamt zurücksenden.Derzeit nicht vorhandene Unterlagen können Sie nachreichen.
Bezüglich des beigefügten Einkommensfragebogens beachten Sie bitte die Hinweise unter Ziffer 4.Bitte geben Sie nur Ihr Einkommen an. Das Einkommen des Partners bleibt unberücksichtigt.
Zutreffendes bitte ankreuzen
oder ausfüllen.
1.2
1.3
1.4
1.5
Geschlecht
1.6
1.7
1.8
* Bitte Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, bei lebenspartner- / eheähnlicher Gemeinschaft bitte Meldebescheinigung beider Partner beifügen.
1.9