Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)_barrierefrei (Seite 6)

Einverständniserklärung

Wenn ich meinen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stelle, bin ich damit einverstanden, dass meine Unterlagen unverzüglich an die für mich zuständige Versorgungsbehörde weitergeleitet werden. Andernfalls werden meine Antragsunterlagen wieder an mich zurückgeschickt. Die Antragsunterlagen und meine Daten werden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß DSGVO weder gespeichert noch verarbeitet.

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