Antrag auf Gewährung von Versorgung für Eltern nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG)_barrierefrei (Seite 1)

Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Zutreffendes bitte ankreuzen

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller !

Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen sorgfältig und vollständig – möglichst in Maschinenoder Blockschrift – und fügen Sie ggf. entsprechende Unterlagen bei. Die nachstehenden Angaben sind zur Feststellung eines Anspruches auf Elternversorgung nach dem OEG notwendig. Nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen.

I. Angaben zur Person des/der Verstorbenen

Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname und frühere Namen:
Staatsangehörigkeit:
Hatte die/der Verstorbene bislang bereits Versorgung nach dem OEG erhalten oder beantragt?

II. Angaben zur Person der Mutter/Adoptivmutter/Stiefmutter/Pflegemutter/Großmutter

Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname und frühere Namen:
Familienstand: