Antrag auf Witwen-/Witwerversorgung und/oder Waisenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz -OEG)_barrierefrei (Seite 1)

Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Zutreffendes bitte ankreuzen

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller !

Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen sorgfältig und vollständig – möglichst in Maschinen- oder Blockschrift – und fügen Sie ggf. entsprechende Unterlagen bei. Die nachstehenden Angaben sind zur Feststellung eines Anspruches auf Hinterbliebenenversorgung nach dem OEG notwendig. Nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen.

I. Angaben zur Person des/der Verstorbenen

1.Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname und frühere Namen

(Bitte Sterbe urkunde ggf. in Kopie beifügen)

5. Staatsangehörigkeit:
6. Hatte die/der Verstorbene bislang bereits Versorgung nach dem OEG erhalten oder beantragt?

II. Angaben zu den Hinterbliebenen (Witwe/Witwer)

Angaben zu der/den Waise(n) bitte bei Punkt IV

1.Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname und frühere Namen