Wird eine Gefahr erkannt und identifiziert (Ziff.1), wird sie auf einem Melde- und Bewertungsbogen aufgezeichnet (Anlage 2), sofern eine externe Meldung (z.B. www.aviationreporting.eu) abgesetzt wurde, kann diese Meldung den internen Melde- und Bewertungsbogen beigefügt werden. Wird ein sofortiger Handlungsbedarf zur Risikominimierung erkannt, ergreifen die Beteiligten unabhängig davon geeignete Sofortmaßnahmen.
Der Melde- und Bewertungsbogen wird vom Verantwortlichen der DTO oder seinem Stellvertreter gezeichnet und den Verantwortlichen (Ziff. 2) schnellstmöglich zugeleitet.
Die Verantwortlichen nehmen eine Risikobewertung (Anlage 3) vor und ergreifen geeignete Minderungsmaßnahmen zur Abhilfe. Dabei sind Abhilfefristen festzulegen.
Die Verantwortlichen überwachen die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen und steuern die erforderlichen Schritte (z.B. Freigabe eines Luftfahrzeuges). Sie dokumentieren die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Der Verantwortliche der DTO oder sein Stellvertreter zeichnen die Dokumentation ab.
Innerhalb einer weiteren Frist, die nach der Schwere der Gefahr und der zu erwartenden Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen zu bemessen ist, wird die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen durch die Verantwortlichen nochmals geprüft und dokumentiert. Der Verantwortliche der DTO oder sein Stellvertreter zeichnen die Dokumentation ab. Stellt sich heraus, dass die Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen, sind die vorhergehenden Schritte erneut durchzuführen. Hierfür wird zu Überprüfung der Maßnahmen ein Risikoregister (Anlage 4) geführt.
Der Melde- und Bewertungsbogen ist erst nach erfolgreicher Abarbeitung zu den Unterlagen der DTO zu nehmen.
Ist eine Meldung nach Punkt 4 abzusetzen geschieht dies unter: www.aviationreporting.eu, www.bfu-web.de, occurence@baf.bund.de bzw. www.davvl.de
Die Sicherheitsstrategie ist entsprechend der Vorgaben aus den GM 1 zu DTO.GEN.210 (a) (1) (i) in der jeweils gültigen Fassung zu ändern und zu ergänzen, wenn dies nach Ansicht des Verantwortlichen der DTO und Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Umstände erforderlich ist.
Revision: