Zur Anzeige der Seite ist Javascript notwendig. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.
Zoom ++
Zoom 1:1
Inhalt
Daten speichern
Löschen
Druckversion
weiter
Antrag auf Erteilung einer Lehrberechtigung FI (A) oder FI (S)_barrierefrei (Seite 3)
Der Ausbildungslehrgang gem. FCL.930.FI b) VO (EU) Nr. 1178/2011 wurde erfolgreich absolviert
Die Bewerberin/ der Bewerber hat innerhalb der letzten 6 Monate vor Beginn des Lehrgangs einen besonderen Vorab-Testflug gegenüber einem Lehrberechtigtem für Fluglehrer (FI instructor) absolviert, bei der ihre/seine Eignung für die Absolvierung des Lehrgangs geprüft wurde. Der Vorab-Testflug erfolgte auf der Grundlage der Befähigungsüberprüfung für Klassen- und Musterberechtigungen
Der Ausbildungslehrgang für Lehrberechtigte FI (A) umfasst folgendes:
25 Stunden Lehren und Lernen (entfällt ggf. für Inhaber einer weiteren Lehrberechtigung nach VO (EU) Nr. 1178/2011 – Nachweis ist beizufügen)
mind. 100 Sunden Theorieunterricht mit Fortschrittsüberprüfungen (Piloten, die Inhaber einer FI (A) oder (H) sind oder waren, werden 55 Stunden auf diese Anforderung angerechnet – Nachweis ist beizufügen)
mind. 30 Sunden Flugunterricht, wovon 25 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer sein müssen, wovon 5 Stunden in Einem FFS, einem FNPT I oder II oder einem FTD 2/3 durchgeführt werden können
Voraussetzungen für eine FI (S) nach SFCL.320 VO (EU) 2018/1976:
100 Stunden Flugzeit und 200 Starts als PIC (launches) auf Segelflugzeugen
Ausbildungslehrgang SFCL.330 wurde erfolgreich absolviert.
Bewerberinnen/Bewerber für den Erwerb einer FI (S) Berechtigung müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Ausbildungslehrgangs zunächst eine eignungsspezifische Vorabbeurteilung ihrer Befähigung zur Durchführung des Lehrgangs bestanden haben.
Der Ausbildungslehrgang für Lehrberechtigte FI (S) wurde mit folgendem Inhalt und folgendem Mindestumfang nach SFCL.330 erfolgreich absolviert;
Ausbildung zur Erlangung der in SFCL.325 aufgeführten Kompetenzen
25 Stunden Lehren und Lernen (entfällt ggf. für Inhaber einer weiteren Lehrberechtigung – Nachweis ist beizufügen)
30 Sunden Theorieunterricht mit Fortschrittsüberprüfungen (reduziert sich ggf. für Inhaber oder ehemalige Inhaber einer weiteren Lehrberechtigung FI (A) oder (H) auf 12 Stunden Theorieunterricht – Nachweis ist beizufügen)
6 Stunden, davon höchstens 3 Stunden auf TMG oder 20 Starts (launches) mit Flugunterricht
Voraussetzungen für die Erweiterung der FI (S) für TMG-Rechte nach SFCL.330 b) 2. i.V.m. SFCL.315 a) 4. VO (EU) 2018/1976 während der Ausbildung zum Erwerb der FI (S) Berechtigung:
mind. 30 Stunden Flugzeit als PIC auf TMG
zusätzlich mind. 6 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer auf TMG
gegenüber einem FI (S), der nach Punkt (7) qualifiziert ist und vom Ausbildungsleiter der ATO oder DTO benannt wurde, seine Befähigung zur Erteilung von Unterricht auf TMG nachgewiesen hat.
Seite 2
Seite 4
Inhalt
Daten speichern
Löschen
Druckversion
weiter