Rechtsverbindliche Erklärung über die gesicherte tatsächliche Erreichbarkeit der Bevölkerung durch die Sirene(n)_barrierefrei

An Bewilligungsbehörde:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 230
Jorge-SemprúnSemprún-Platz 4
99423 Weimar

1. Antragsteller
2. Maßnahme
3. Erklärung

Es wird rechtsverbindlich erklärt, dass die Sirene(n) so geplant, errichtet bzw. umgerüstet und gewartet werden, dass die gesicherte tatsächliche Erreichbarkeit der Bevölkerung innerhalb des vorgesehenen Warnbereichs gewährleistet ist.