Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförerungsgesetz (KlnvFG), Nachweis über die Mittelverwendung_barrierefrei (Seite 5)

3.4. § 3 Nr. 2d KInvFG
4.

Förderfähige Begleit- und Folgemaßnahmen eines Investitionsvorhabens

Die investive Begleit- und Folgemaßnahme zur Erreichung des eigentlichen Förderziels ist zwingend erforderlich

Hinweis: keine Förderung von Personalausgaben der Verwaltung

5.

Hinweis auf den Bund als Förderer

Die Kommune hat während der Durchführung der Maßnahme und nach Fertigstellung auf die Förderung nach dem KInvFG durch den Bund unter Verwendung des Styleguide des Bundes sowie der Leitmarke des Freistaates Thüringen in geeigneter Form hingewiesen.

6.

Abrechnung der bewilligten Finanzhilfe lt. Zuwendungsbescheid

Die der Gemeinde insgesamt gewährte Finanzhilfe wurde bisher für

verwendet.

(Hinweis: Für jede dieser Einzelmaßnahme(n) muss ein Verwendungsnachweis geführt werden.)

1) Finanzhilfe lt. Zuwendungsbescheid
2) Investitionsvolumen für diese Einzelmaßnahme
3) Verwendete Finanzhilfe für diese Einzelmaßnahme (Gesamtbetrag)
4) Eigenanteil Maßnahmeträger ohne Finanzhilfe des Landes
5) Finanzierungsbeiträge Dritter
6) bisher verbrauchte Finanzhilfe einschließlich dieser Einzelmaßnahme