Förderfähige Begleit- und Folgemaßnahmen eines Investitionsvorhabens
Die investive Begleit- und Folgemaßnahme zur Erreichung des eigentlichen Förderziels ist zwingend erforderlich
Hinweis: keine Förderung von Personalausgaben der Verwaltung
Hinweis auf den Bund als Förderer
Die Kommune hat während der Durchführung der Maßnahme und nach Fertigstellung auf die Förderung nach dem KInvFG durch den Bund unter Verwendung des Styleguide des Bundes sowie der Leitmarke des Freistaates Thüringen in geeigneter Form hingewiesen.
Abrechnung der bewilligten Finanzhilfe lt. Zuwendungsbescheid
Die der Gemeinde insgesamt gewährte Finanzhilfe wurde bisher für
verwendet.
(Hinweis: Für jede dieser Einzelmaßnahme(n) muss ein Verwendungsnachweis geführt werden.)