Es wird bestätigt, dass den in den Mittelanforderungsblättern aufgelisteten Rechnungsbeträgen sachlich und rechnerisch richtige Rechnungen zugrunde liegen, die bereits beglichen wurden oder zur Begleichung anstehen.
Die vergabe- und EU-beihilferechtlichen Vorgaben, das Verbot der Doppelförderung nach § 4 KInvFG und § 3 VV sowie die langfristige Nutzbarkeit unter Berücksichtigung des demographischen Wandels wurden beachtet.