Hinweise zum Zuwendungsbescheid (Infrastrukturförderung)_barrierefrei (Seite 1)

1.

Mit Rücksendung der Empfangsbestätigung ist der Eingang des Zuwendungsbescheides sowie der Erhalt der im Bescheid genannten Anlagen zu bestätigen. Die Empfangsbestätigung und Anlagen zum Zuwendungsbescheid sind auf der Webseite des TLVwA zum Download verfügbar. (https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/infrastrukturfoerderung
/foerderung-des-ausbaus-der-wirtschaftsnahen-infrast

2.

Zuschüsse (oder Teile davon) dürfen nach Bestandskraft des Bescheides abgerufen werden. Die Bestandskraft des Bescheides tritt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides ein, es sei denn, es wird auf der beiliegenden Empfangsbestätigung auf Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichtet.

3.

Der Zuwendungsteilbetrag ist durch den Maßnahmeträger mit beigefügtem Formblatt in einfacher Ausfertigung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) in Erfurt abzurufen.

4.

Die Zuschüsse können nur in dem Haushaltsjahr abgerufen werden, in dem diese bereitgestellt sind. Werden jedoch Teilbeträge des Zuschusses vorzeitig benötigt, können diese nach gesondertem Antrag im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch entsprechende Umbuchung bereitgestellt werden.

5.

Die abgerufenen Mittel sind jeweils anteilig mit etwaigen anderen Zuwendungen und den vorgesehenen eigenen Mitteln zu verwenden.

6.

Zur Erleichterung der Finanzierung können Zuschüsse an die vorhabenbegleitende Bank abgetreten werden, wenn der Zuwendungsempfänger von der Bank ausschließlich zur Erfüllung des Zuwendungszweckes gemäß Zuwendungsbescheid einen Vorfinanzierungs-kredit erhält und die Durchführung des Vorhabens nach wie vor gewährleistet ist.

7.

Der Mittelabruf erfolgt auf Grundlage bezahlter Rechnungen. Bei Sicherheitseinbehalten erfüllt auch die Zahlung auf ein zu verzinsendes Sperrkonto bzw. bei Rechtsstreitigkeiten auf ein Notaranderkonto diese Anforderung. Der Einbehalt von Geld auf einem eigenen Verwahrkonto des Maßnahmeträgers zählt nicht als getätigte Zahlung und wird nicht als förderfähige Ausgabe anerkannt.

8.

Die bei der Thüringer Aufbaubank mit dem Abrufantrag einzureichenden Rechnungen müssen geeignet sein, die förderfähigen Ausgaben nachzuvollziehen.

9.

Bei Verdacht auf Verstoß gegen die Förderbedingungen behält sich das TLVwA vor, bis zur Klärung die Auszahlung weiterer Fördermittel einzustellen.

10.

Rückzahlungen von Fördermitteln erfolgen auf das Konto der Thüringer Aufbaubank bei der
Landesbank Hessen Thüringen
BIC HELADEFF820
IBAN DE52 820 500 00 3079 0900 01

11.

Zuschüsse, die im Jahr der Bereitstellung nicht benötigt werden, sind bis spätestens 31. Oktober zur Übertragung in das neue Haushaltsjahr schriftlich beim TLVwA anzumelden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung im jeweiligen Haushaltsjahr nicht abgerufener Mittel. Die Entscheidung zum Antrag auf Übertragung der Mittel behält sich das TLVwA vor, über das Ergebnis wird schriftlich informiert.