Bei mit Fördermitteln der GRW erschlossenen Industrie- und Gewerbeflächen sind diese gemäß GRW-Koordinierungsrahmen nach öffentlichen Verkaufsbemühungen zum Marktpreis an den besten Bieter zu veräußern. Unter Vermarktungsbemühungen sind z. B: Immobilienanzeigen in der nationalen Presse, sonstige Veröffentlichungen, Bekanntmachungen durch Makler, die für eine große Anzahl potentieller Käufer tätig sind, zu verstehen.