Antrag zur Genehmigung Berufsbezeichnung 'Ingenieur' (Anerkennung ausländischer Abschlüsse) (Seite 2)

4. Dem Antrag sind beizufügen:
1.

Kopien der Originalurkunde(n) von Ausbildungs-/Abschlussnachweisen, Prüfungszeugnisse(n) einschließlich Fächerübersicht
(gleichgestellte (Befähigungs)nachweise gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ThürAIKG)

2.

Kopien der deutschen Übersetzung der unter Ziffer 1 genannten Unterlagen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind

3.

Kopie(n) des Personalausweises, Pass oder Reisepass

4.

Amtlich beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, Vertriebenenausweis, Registrierschein
(nicht für EU-Bürger)

5.

Nachweis über Hauptwohnsitz, Hauptniederlassung oder hauptsächlich ausgeübte Berufstätigkeit im Freistaat Thüringen

6.

Bewertungsschreiben der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Graurheindorfer Straße 157, 53117 Bonn zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungs- bzw. Qualifikationsabschlusses

7.

Tabellarischer Lebenslauf

8.

Im Falle des Eintrittes einer Namensänderung, Vorlage der amtlich beglaubigten Kopien der Eheurkunden oder behördlichen Bescheinigung

5. Gebühren des Antragsverfahrens
  • Die Antrags- / Prüfgebühr von 650,00 € Iaut Kostenordnung der Thüringer Ingenieurkammer wird durch Rechnung erhoben.

  • Im Falle der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen werden Kosten nach Kostenordnung der Ingenieurkammer Thüringen gesondert per Rechnung erhoben.

6. Erklärung Antragsteller
Unterschrift