Antrag zur Genehmigung Berufsbezeichnung 'Ingenieur' (Anerkennung ausländischer Abschlüsse) (Seite 1)

Der/Die Unterzeichner(in) beantragt bei der Ingenieurkammer Thüringen die Bestätigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 4 Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG).

1. Angaben zur Person
Geschlecht
Wohnanschrift
2. Angaben zum Studium / Ausbildungsabschluss
3. Angaben zur Berufstätigkeit
Berufstätigkeit 1