Die Bearbeitung des Antrages ist nur bei formgerechtem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen möglich.
Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure begründet für Ingenieure die Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer Thüringen (§ 21 Abs. 3 ThürAIKG).
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig sowie vollständig sind und bestätige dies durch meine Unterschrift.