Merkblatt Versorgungswerk (Seite 2)
Altersruhegeld (ab Vollendung des 67. Lebensjahres für Geburtsjahrgänge ab 1967)
Vorgezogenes Altersruhegeld (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres, mit versicherungstechnischen Abschlägen)
Aufgeschobenes Altersruhegeld (längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, mit versicherungstechnischen Zuschlägen)
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit (bei Berufsunfähigkeit im mitgliedschaftsbegründenden Beruf)
Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen-/Witwerrente oder als Voll- oder Halbwaisenrente
Ferner gibt es den sog. Single-Zuschlag in Höhe von 10%: Das Altersruhegeld sowie das vorgezogene Altersruhegeld kann auf Antrag für die gesamte Dauer des Versorgungsbezugs um 10% erhöht werden, wenn das Mitglied nachweist, dass es im Zeitpunkt des Ruhegeldbeginns nicht verheiratet oder verpartnert war. Wichtig: In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.
Mitglieder des Versorgungswerks erhalten jährlich eine Mitteilung über die Höhe ihrer Anwartschaft und über die geleisteten Einzahlungen während des Jahres.
Weitere allgemeine Informationen sind auf der Homepage des Versorgungswerks unter www.bingv.de zu finden.
Für spezielle Fragen oder eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerks gerne zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit online einen telefonischen Beratungstermin zu buchen.
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
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