Merkblatt Versorgungswerk (Seite 2)

Beiträge zum Versorgungswerk (Fortsetzung)
Angestellt tätige Mitglieder:
  • Angestellt tätige Mitglieder, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, entrichten zum Versorgungswerk den Mindestbeitrag. Besteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der Berufskammer, kann auf Antrag der halbe Mindestbeitrag entrichtet werden. Dies hat den Vorteil, dass später neben den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Leistungen aus der beim Versorgungswerk aufgebauten zusätzlichen Versorgung bezogen werden können.

  • Die mit einer Beitragspflicht verbundene Mitgliedschaft im Versorgungswerk kann insofern als ein zusätzlicher Baustein für die Altersabsicherung betrachtet werden und bringt durchaus Vorteile mit sich: Im Gegensatz zu privaten Versicherungsprodukten ist die zusätzliche Versorgung im Versorgungswerk sehr kostengünstig, da keine Abschlussprovisionen, keine Kosten für ein Außendienstnetz, keine Dividenden an Aktionäre etc. anfallen.

  • Geschäftsführer, die sozialversicherungspflichtig sind, entrichten einen Beitrag aus ihrem Geschäftsführergehalt, sofern eine Befreiung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt; ohne Befreiung kann der Mindestbeitrag entrichtet werden. Sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer können die Gründungsermäßigung nicht in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus können neben den Pflichtbeiträgen auch freiwillige Mehrzahlungen bis zu einer festgelegten Einzahlungshöchstgrenze geleistet werden. Diese werden wie Pflichtbeiträge verrentet und erhöhen alle Leistungsansprüche. Sowohl die Pflichtbeiträge als auch die freiwilligen Mehrzahlungen können grundsätzlich in gewissem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.

Im Übrigen kann während Mutterschutz/Elternzeit eine Beitragsfreistellung oder eine Beitragsreduzierung beantragt werden.

Die aktuellen Beitragswerte werden zu Jahresbeginn im Jahresrundschreiben veröffentlicht. Dieses steht auf unserer Homepage unter www.bingv.de im Downloadcenter zur Verfügung.

Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung:

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerks ist ausschließlich für Pflichtmitglieder der Berufskammer und nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist u.a., dass für die jeweilige Personengruppe bereits vor dem 1. Januar 1995 eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Berufskammer bestand (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB VI).

Leistungen des Versorgungswerks
Durch die Beitragszahlungen werden Anwartschaften auf Versorgungsleistungen erworben. Das Versorgungswerk leistet
  • Altersruhegeld (ab Vollendung des 67. Lebensjahres für Geburtsjahrgänge ab 1967)

  • Vorgezogenes Altersruhegeld (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres, mit versicherungstechnischen Abschlägen)

  • Aufgeschobenes Altersruhegeld (längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, mit versicherungstechnischen Zuschlägen)

  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit (bei Berufsunfähigkeit im mitgliedschaftsbegründenden Beruf)

  • Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen-/Witwerrente oder als Voll- oder Halbwaisenrente

Ferner gibt es den sog. Single-Zuschlag in Höhe von 10%: Das Altersruhegeld sowie das vorgezogene Altersruhegeld kann auf Antrag für die gesamte Dauer des Versorgungsbezugs um 10% erhöht werden, wenn das Mitglied nachweist, dass es im Zeitpunkt des Ruhegeldbeginns nicht verheiratet oder verpartnert war. Wichtig: In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.

Weitere Informationen und Kontakt

Mitglieder des Versorgungswerks erhalten jährlich eine Mitteilung über die Höhe ihrer Anwartschaft und über die geleisteten Einzahlungen während des Jahres.

Weitere allgemeine Informationen sind auf der Homepage des Versorgungswerks unter www.bingv.de zu finden.

Für spezielle Fragen oder eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerks gerne zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit online einen telefonischen Beratungstermin zu buchen.

Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
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