Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste (gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG) (Seite 2)

Merkblatt

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Zur Eintragung in die Interessentenliste
(gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG)

Unser Service für Studierende:

Unser Service für Studierende:
  • Einladungen zu den Fach- und Informationsveranstaltungen der Ingenieurkammer Thüringen.

  • Möglichkeit, mit praktisch tätigen Ingenieurinnen und Ingenieuren in Kontakt zu treten.

  • Kostenfreier Bezug des Fachmagazins „Deutsches Ingenieurblatt“.

  • Berechtigung, den Zusatz „Mitgliedschaftsanwärter der Ingenieurkammer Thüringen“ zu führen.

Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständige Themen zu informieren und die Gelegenheit zu bieten, sich mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Thüringen vertraut zu machen. Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer formalen Mitgliedschaft verbunden.

Wer kann Mitgliedschaftsanwärter werden?

Wer kann Mitgliedschaftsanwärter werden?

In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAIKG die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.

Gebühren

Gebühren

Für die Eintragung in das Interessentenverzeichnis der Ingenieurkammer Thüringen wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Im Jahr der Eintragung in das Interessentenverzeichnis erhebt die Ingenieurkammer Thüringen keinen Mitgliedsbeitrag. Ab dem Folgejahr wird eine jährliche Listenführungsgebühr von 20 Euro erhoben.