Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO (Seite 2)

7. Nachweis der mindestens dreijährigen Berufserfahrung

7. Nachweis der mindestens dreijährigen Berufserfahrung

Nach Abschluss des Studiums der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen wurde eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von Gebäuden erworben.

Die Berufserfahrung ist nachzuweisen durch:
1.

Darlegung einer Liste mit mehreren Objekten. Dazu hat der Antragsteller ein Verzeichnis, der von ihm bearbeiteten Vorhaben mit Angaben von Ort, Zeitraum, Bauherr, etwaigen statischen und konstruktiven Besonderheiten, Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse) sowie der Art seiner persönlich geleisteten Arbeiten und der Stellen oder Personen, die die vom Antragsteller angefertigten Standsicherheitsnachweise geprüft haben (Anlage 1 im Antrag ausfüllen!), vorzulegen. Daraus muss erkennbar sein, dass der Antragsteller eine mindestens dreijährige Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen besitzt.

2.

Vorlage von mindestens drei persönlich erstellten Objekten der Tragwerksplanung (einschließlich zugehöriger Positionspläne) in der Objektklasse 3 und höher mit Angabe der Objektbezeichnung, Bauherrn, Jahr der Fertigstellung, Gebäudeklassen sowie dem Prüfbericht mit Deckblatt (Anlage 2 im Antrag ausfüllen!).

8.

Erklärung

Erklärung
1.

Ich erkläre, die vorstehenden Angaben vollständig und richtig abgegeben zu haben. Es ist mir bekannt, dass diese Angaben für die Aufnahme in die gemeinsame Liste entscheidend sind, bei unvollständigen oder falschen Angaben keine Eintragung erfolgt und die gemeinsame Kommission der Ingenieurkammer Thüringen und der Architektenkammer Thüringen weitere Nachweise verlangen kann.

2.
Ich erkläre mich

dass meine Angaben gemäß Antrag in der Liste der Nachweisberechtigten unter www.thueringer-bauordnung.de veröffentlicht werden und zum Zwecke der Veröffentlichung in Publikationen, Medien und zur Weitergabe an Dritte durch die Ingenieurkammer Thüringen und die Architektenkammer Thüringen gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bewusst, dass ich, bei Nichtankreuzen, der Datenfreigabe generell zugestimmt habe.

9.

Gebühren

Gebühren

Antrags- / Prüfgebühr lt. Kostenordnung § 2 (1) i), j) (per Rechnung)

1. Mitglieder der IKT oder der AKT

350,- €

2. Nichtmitglieder der IKT oder der AKT

400,- €

Unterschrift