Anzeige- und Eintragungsverfahren für Gesellschaften gemäß §§ 9, 10 und 15 des ThürAIKG vom 14.12.2016 (Seite 3)

Bei auswärtigen Gesellschaften nach § 15 ThürAIKG:
Eingetragen bei (Berufskörperschaft, Berufsverband, Berufskammer im Herkunftsstaat):
Die auswärtige Gesellschaft wird in Thüringen für das Projekt
für den AG tätig und ist beauftragt
im Zeitraum

Der Projektabschluss wird der Ingenieurkammer Thüringen unverzüglich schriftlich angezeigt.

Dem Antrag sind beigefügt:
  • Amtlich beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung

  • Anmeldung zum Handelsregister oder Partnerschaftsregister

  • Bescheinigung der zuständigen Berufskörperschaft des Herkunftslandes über die rechtmäßige
    Ausübung der betreffenden Tätigkeit bei Auswärtigen Gesellschaften

  • Beglaubigte Kopien des Studienabschlusses des Geschäftsführers und der Gesellschafter

  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 33 ThürAIKG

  • Antrags- / Prüfgebühr lt. Kostenordnung § 2 (1) f) oder g) und (2) b) oder c) (per Rechnung)

Es wird versichert, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind und in der zuständigen Berufskammer des Herkunftsstaates kein Ehren- bzw. Löschungsverfahren anhängig ist. Des Weiteren wird versichert, dass keine Versagungsgründe nach § 12 ThürAIKG vorliegen, die der erforderlichen Zuverlässigkeit entgegenstehen. Der Gesellschaft ist bekannt, dass die Berufspflichten nach Maßgabe des § 32 (3) zu beachten sind und bei Verstößen eine Verfolgung nach § 34 und 35 (7) eingeleitet wird.

Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft / Geschäftsführer
Hinweis:

Die Bescheinigungen bzw. Bestätigungen sind als Originale oder als Abschriften oder als beglaubigte Kopien sowie der Antrag mit Originalunterschrift einzureichen.