Bescheinigung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Seite 2)

I. war nachweislich der vorgelegten Beweismittel tätig (Fortsetzung)
3. als Stellvertreter(in) des Leiters / der Leiterin
Tätigkeit 1
Tätigkeit 2
4. in leitender Stellung
und mit der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens
Tätigkeit 1
Tätigkeit 2
5. als Unselbständige(r) / Arbeitnehmer(in)
Tätigkeit 1
Tätigkeit 2
¹)

WZ 2008 ist die deutsche Klassifikation der Wirtschaftszweige. Sie berücksichtigt die Vorgaben der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393 S. 1) veröffentlicht wurde. Die Zustimmung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 3 der o.g. Verordnung liegt vor.