Diese Bescheinigung dient als Nachweis der erlernten oder ausgeübten Tätigkeiten gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei dem Antrag auf Erteilung einer nach den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates etwa erforderlichen Erlaubnis zur Ausübung einer in den Richtlinien erfassten selbständigen Erwerbstätigkeit.