Bescheinigung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Seite 3)

II. hat im Beruf

II. hat im Beruf
eine vorherige Ausbildung
nachgewiesen, die mit dem / der
abgeschlossen ist oder die von

Diese Bescheinigung dient als Nachweis der erlernten oder ausgeübten Tätigkeiten gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei dem Antrag auf Erteilung einer nach den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates etwa erforderlichen Erlaubnis zur Ausübung einer in den Richtlinien erfassten selbständigen Erwerbstätigkeit.