(Angaben zur Person des/der gesetzlichen Vertreter/-s der juristischen Person, bei mehreren Vertretern bitte Beiblatt 5.8. verwenden)
Soweit der Antrag auf Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister nicht zeitgleich mit einem Erlaubnisantrag bzw. Erlaubnisbefreiungsantrag gestellt wird, ist der Erlaubnisbescheid nach § 34d Abs. 1 GewO / § 34e Abs. 1 GewO oder der Erlaubnisbefreiungsbescheid nach § 34d Abs. 3 GewO in Kopie beizufügen.
Für die Registrierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 erhoben.
Die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO.
Formular Nr. 9.4. Tätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat