Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung - (Juristische Person) (Seite 4)

Beachten Sie bitte:

Beachten Sie bitte:
1.

Für die fristgemäße Bearbeitung dürfen Antrag und Anlagen nicht älter als drei Monate sein.

2.

Für die Bearbeitung der Erlaubniserteilung wird eine Gebühr in Höhe von € 250 erhoben. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.

3.

Die Erteilung der Erlaubnis ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO.

4.

Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.

5.

Die Ausübung der Tätigkeit nach § 34d Abs. 1 GewO ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

6.
Für Nicht-EU-Bürger:

Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Ausländerbehörde.

Die eingereichte Bestätigung der Haftpflichtversicherung ist keine Kopie, sie wurde mir / uns in der vorliegenden Form vom Versicherungsunternehmen übergeben (Original).

Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.