Die Auskunft für die gesetzlich vertretungsberechtigten Personen ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird der IHK Erfurt, Arnstädter Str. 34, 99096 Erfurt direkt übersandt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person ist der Wohnsitzgemeinde einer gesetzlich vertretungsberechtigten Person ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Auf den Firmensitz kommt es hierbei nicht an. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges für die juristische Person vorzulegen. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die o.g. Anschrift der IHK Erfurt und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach §§ 34d, e Abs. 1 GewO" angeben.