Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung - (Natürliche Person) (Seite 3)

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen
1.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde, gemäß § 150 Abs. 5 GewO

Hinweis:

Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird der IHK Erfurt, Arnstädter Str. 34, 99096 Erfurt direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die o.g. Anschrift der IHK Erfurt und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO" angeben.

2.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, gemäß § 130 Abs. 5 BZRG
Hinweis:

Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird der IHK Erfurt, Arnstädter Str. 34, 99096 Erfurt direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die o.g. Anschrift der IHK Erfurt und unter Vewendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO" angeben.

3.

Bescheinigung in Steuersachen

4.

Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des/der Amtsgerichts/Amtsgerichte, in dessen /deren Bezirk ein Wohnsitz und eine gewerbliche Niederlassung in den letzten fünf Jahren bestanden hat.

5.

Auskunft über Einträge im Insolvenzregister des/der Amtsgerichts/Amtsgerichte, in dessen /deren Bezirk ein Wohnsitz und eine gewerbliche Niederlassung in den letzten fünf Jahren bestanden hat, sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

6.

Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO §§ 8 bis 9 VersVermV (nicht älter als drei Monate)

7.
Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler durch Vorlage der Bescheinigung/eines geeigneten Nachweises
  • der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung oder

  • einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß §§ 4, 19 der VersVermV oder

  • einer Befreiung von der Sachkundeprüfung gemäß § 1 Abs. 4 der VersVermV

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß § 13 Bundesdaten- schutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und § 34d GewO.

Beachten Sie bitte:
1.

Für die fristgemäße Bearbeitung dürfen Antrag und Anlagen nicht älter als drei Monate sein.

2.

Für die Bearbeitung der Erlaubniserteilung wird eine Gebühr in Höhe von € 250 erhoben. Hierzu ergeht ein geson- derter Gebührenbescheid.

3.

Die Erteilung der Erlaubnis ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO.

4.

Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.

5.

Die Ausübung der Tätigkeit nach § 34d Abs. 1 GewO ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

6.
Für Nicht-EU-Bürger:

Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Ausländerbehörde.

Die eingereichte Bestätigung der Haftpflichtversicherung ist keine Kopie, sie wurde mir / uns in der vorliegenden Form vom Versicherungsunternehmen übergeben (Original).

Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.