und beantrage bei der Industrie- und Handelskammer Erfurt die Eintragung in das Register nach § 11a GewO und zugleich die Erteilung einer Registrierungsnummer.
Soweit der Antrag auf Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister nicht zeitgleich mit einem Erlaubnisantrag bzw. Erlaubnisbefreiungsantrag gestellt wird, ist der Erlaubnisbescheid nach § 34d Abs. 1 GewO / § 34e Abs. 1 GewO oder der Erlaubnisbefreiungsbescheid nach § 34d Abs. 3 GewO in Kopie beizufügen.
Für die Registrierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 erhoben.
Die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO.
Formular Nr. 9.4. Tätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat