Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Handwerkskammer Erfurt) (Seite 4)

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei (gesetzliche Vorgaben nach §§ 5 und 12 BQFG):

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei (gesetzliche Vorgaben nach §§ 5 und 12 BQFG):
  • Beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass)

  • Beglaubigte Kopie und Übersetzung des unter 3. aufgeführten Ausbildungsnachweises

  • Beglaubigte Kopien und Übersetzungen der unter 4. aufgeführten sonstigen Befähigungsnachweise

  • Nachweise und Übersetzungen zu unter 5. aufgeführter einschlägiger praktischer Berufserfahrung

  • Nachweis zu 7. (Erklärung der Erwerbsabsicht), dass Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen (z. B. Antrag eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept bei selbstständiger Tätigkeit)

  • Aktueller Lebenslauf

Wichtiger Hinweis: Eventuell müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, damit wir Ihre Berufsqualifikation bewerten können. Die oben genannten Unterlagen sind daher nur Mindestanforderungen und schließen nicht aus, dass weitere Unterlagen gefordert werden. Erforderliche Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellen zu lassen.

Einwilligungserklärung zum Datenschutz

Einwilligungserklärung zum Datenschutz

Wenn Sie Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse angeben, können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags kann es notwendig sein, andere Handwerkskammern oder ausländische Behörden einzuschalten.

Ich weiß, dass diese Einwilligung freiwillig ist. Ich kann sie jederzeit für die Zukunft widerrufen:
Per E-Mail an:

info@hwk-erfurt.de

oder per Post an:

Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt 13, 99084 Erfurt

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO/ Datenschutzhinweis für Anerkennungsanträge

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO/ Datenschutzhinweis für Anerkennungsanträge

Die Datenverarbeitung ist notwendig, damit wir unsere Pflichten und Aufgaben erfüllen. Das wird in folgenden Gesetzen geregelt: Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO in Verbindung mit §§ 40a, 50b, 91 Abs. 1 Nr. 6a HwO. Die Verarbeitung der Daten, die Sie freiwillig angegeben haben, beruht auf Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.

Wir geben Ihre Daten nur dann an andere zuständige Stellen oder ausländische Behörden weiter, wenn es notwendig ist, um Ihren Antrag auf Anerkennung zu bearbeiten.

Wenn keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, dann werden die Daten gelöscht, sobald sie für die Anerkennung nicht mehr gebraucht werden.

Sie können uns nach Ihren Daten fragen. Wenn Ihre Daten nicht richtig sind, werden wir dies korrigieren. Wenn wir Ihre Daten nicht aufbewahren dürfen, werden wir die Daten löschen.
Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter datenschutz@hwk-erfurt.de erreichen.

Sie haben zudem ein Beschwerderecht beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.