Die Datenverarbeitung ist notwendig, damit wir unsere Pflichten und Aufgaben erfüllen. Das wird in folgenden Gesetzen geregelt: Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO in Verbindung mit §§ 40a, 50b, 91 Abs. 1 Nr. 6a HwO. Die Verarbeitung der Daten, die Sie freiwillig angegeben haben, beruht auf Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.
Wir geben Ihre Daten nur dann an andere zuständige Stellen oder ausländische Behörden weiter, wenn es notwendig ist, um Ihren Antrag auf Anerkennung zu bearbeiten.
Wenn keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, dann werden die Daten gelöscht, sobald sie für die Anerkennung nicht mehr gebraucht werden.
Sie können uns nach Ihren Daten fragen. Wenn Ihre Daten nicht richtig sind, werden wir dies korrigieren. Wenn wir Ihre Daten nicht aufbewahren dürfen, werden wir die Daten löschen.
Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter datenschutz@hwk-suedthueringen.de erreichen.
Sie haben zudem ein Beschwerderecht beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.