Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle) der Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO) (Seite 2)

II. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)

II. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
werden die Eintragungsvoraussetzungen durch einen Gesellschafter erfüllt, sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Antrag auf Eintragung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben von allen Gesellschaftern

  • Nachweis der handwerksrechtlichen Voraussetzungen (Kopien oder Abschriften)

  • Betriebsleitererklärung

Stellt die Personengesellschaft einen handwerklichen Betriebsleiter an, sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Antrag auf Eintragung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben von allen Gesellschaftern

  • Nachweis der Voraussetzungen des handwerklichen Betriebsleiters für die Eintragung in die Handwerksrolle

  • Anstellungsvertrag mit dem handwerklichen Betriebsleiter. Aus dem Vertrag muss sich ergeben, dass der Betriebsleiter im Unternehmen tätig ist und für die technische Leitung verantwortlich zeichnet.

  • Betriebsleitererklärung (in allen Teilen ausgefüllt und unterschrieben vom Vertretungsberechtigten und vom handwerklichen Betriebsleiter)

  • Nachweis – durch Vorlage der Anmeldebestätigung –, dass die Gesellschaft den Betriebsleiter beim zuständigen Sozialversicherungsträger angemeldet hat.

Nach Eintragung der Personengesellschaft in das Handelsregister wird die Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt

III. Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, e.G., e.V)

III. Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, e.G., e.V)

Beinhaltet der Unternehmensgegenstand des Gesellschaftervertrages der in Gründung befindlichen Firma handwerkliche Leistungen entsprechend der Anlage A HandwO (zulassungspflichtige Handwerke), – ist eine Eintragung in die Handwerksrolle zu beantragen. Durch die Handwerkskammer werden die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle geprüft.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:
  • Antrag auf Eintragung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Geschäftsführer

  • Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages

  • Nachweis der Voraussetzungen des handwerklichen Betriebsleiters für die Eintragung in die Handwerksrolle (Kopien oder Abschriften)

  • Anstellungsvertrag mit dem handwerklichen Betriebsleiter. Aus dem Vertrag muss sich ergeben, dass der Betriebsleiter im Unternehmen tätig ist und für die technische Leitung verantwortlich zeichnet. Dieser entfällt, wenn der Geschäftsführer als Betriebsleiter benannt wird und auch Gesellschafter der GmbH ist

  • Betriebsleitererklärung (in allen Teilen ausgefüllt und unterschrieben vom Geschäftsführer und vom handwerklichen Betriebsleiter)

  • Nachweis – durch Vorlage der Anmeldebestätigung –, dass die Firma den Betriebsleiter beim zuständigen Sozialversicherungsträger angemeldet hat. Dieser Nachweis entfällt, wenn der Geschäftsführer als Betriebsleiter benannt wird und auch Gesellschafter der Firma ist.

Nach erfolgter Handelsregistereintragung wird unter Vorlage des Handelsregisterauszuges die Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen. Erst damit besteht die Berechtigung der Firma handwerklich tätig zu werden.