Die Datenerhebung und die Vorlage von Unterlagen dienen der Prüfung, ob die nach § 7b HandwO geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausübungsberechtigung vorliegen. Sie können Angaben bzw. die Vorlage von Unterlagen verweigern. Allerdings kann dies zu einer Antragsablehnung führen, da der Nachweis der fachlichen Qualifikation von Ihnen zu erbringen ist. Die Daten werden auch im Rahmen der Anhörung nach § 7 b Abs. 2 HandwO der von Ihnen benannten Berufsvereinigung zur Kenntnis gebracht.