(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Für den Fall, dass das Leistungssoll aus den Bieterangaben zum Zuschlagskriterium Technischer Wert bei der späteren Bauausführung, nicht erfüllt wird, wird eine Sanktionierung über das Zurückverlangen des Bietungsvorteils vertraglich vereinbart.
Die Bieter können, ergänzend zur vorgegebenen festen Gewichtung des AG, dem jeweiligen technischen Zuschlagsunterkriterium (= Planpaket) mit einem Bietungsfaktor eine von ihnen gewollte Gewichtung geben. Der Bietungsfaktor liegt zwischen 0 und 1 und ist vom Bieter je Planpaket mit seinem Angebot anzugeben.
Da die Einhaltung der Mindeststandards immer uneingeschränkt zu erfüllen ist, unterliegt die Punktebewertung auf der Stufe 1 (Mindestpunktwert = 5,0) nicht dem Bietungsfaktor. Der Bietungsfaktor kann daher nur für die Stufen 2 und 3 angegeben werden. Bietungsfaktoren kleiner 1 verringern den in der Vergabephase berücksichtigten Wertungsanteil.
Wertungspunkte = Wichtung x (Bietungsfaktor x (Angebotspunktwert (10,0 oder 7,5 oder 5,0) - 5,0) + 5,0)
Planpaket 1: Wichtung: 15 %, Angebotspunktwert 10,0 (Stufe 3), Bietungsfaktor = 1Wertungspunkte = 15% x (1 x (10,0-5,0) +5,0) = 15% x 10,0 Punkte = 1,5 Punkte
wie Bsp. 1, Bietungsfaktor = 0,8Wertungspunkte = 15% x (0,8 x (10,0-5,0) +5,0) = 15% x 9,0 Punkte = 1,35 Punkte
Der AN verpflichtet sich, die Leistungen gemäß seinen Angaben zum jeweiligen Planpaket zu erbringen. Sofern dieses nicht erfolgt, reduziert sich die vereinbarte Vergütung. In Abhängigkeit von dem Bietungsfaktor bestimmt sich in analoger Weise die Vergütungsreduzierung (Sanktionierung) in Form einer Rückzahlungsverpflichtung, sofern der Bieter den von ihm selbst angebotenen Erfüllungsgrad bezüglich des technischen Zuschlagskriteriums [Planpaket 1 oder Planpaket 2] nicht erreicht.
Abzugsbetrag = (Angebotspunktwert - tatsächlich geleisteter Punktwert) / 10) x Wichtung x Bietungsfaktor x Nettoangebotssumme €
wie Bsp. 1, AN erfüllt in der Bauausführung nur die vertraglichen Verpflichtungen aus der Stufe 2, Nettoangebotssumme 100 Mio. €
Abzugsbetrag = (10-7,5) /10) x 15% x 1 x 100 Mio. = 0,0375 x 100 Mio. € = 3,75 Mio. €
wie Bsp. 2, AN erfüllt in der Bauausführung nur die vertraglichen Verpflichtungen aus der Stufe 2, Nettoangebotssumme 100 Mio. €
Abzugsbetrag = (10-7,5) /10) x 15% x 0,8 x 100 Mio. = 0,03 x 100 Mio. € = 3,0 Mio. €
Da Bietungsfaktoren kleiner 1 in der Vergabephase die gewertete Punktezahl verringern, führt dies auch zu einer Verringerung des Abzugsbetrags/ Sanktionierung = Zurückverlangen des Bietungsvorteils. Da die Einhaltung der Mindeststandards immer uneingeschränkt zu erfüllen ist, unterliegt die Stufe 1 nicht der beschriebenen Sanktionierung.