3 Vertragsabwicklung - 3.2 Abrechnung (Seite 4)
Entsorgen von Abfällen
Stundenlohnzettel
Mengenberechnungen
(32) Bei der Prüfung der Mengenberechnung ist darauf zu achten, dass nur Daten verwendet wurden, die in den anerkannten Unterlagen (Abrechnung nach Soll-Daten) oder in den gemeinsamen Feststellungen (Abrechnung nach Ist-Daten) enthalten sind (siehe Nr. (4)) und dass der Bezug der Daten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungs- unterlagen angegeben ist.
(33) Mengenberechnungen für im Bauvertrag nicht vorgesehene Leistungen sind unter dem Vorbehalt zu prüfen, dass hierfür eine vertragliche Regelung herbeigeführt wird (siehe Abschnitt 3.4 „Nachträge").
Abrechnen nach Soll-Daten
(34) Wenn nach Nr. (4) die Abrechnung nach Soll-Daten (Zeichnungen) vereinbart ist, sind die zur Ausführung freigegebenen aktuellen Unterlagen zu Grunde zu legen.
(35) Soll-Daten dürfen der Abrechnung nur zu Grunde gelegt werden, wenn sie kontrolliert worden sind. Nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen durch den Auftragnehmer ist das Übereinstimmen der Unterlagen mit der vertraglichen Leistung zu bescheinigen.