3 Vertragsabwicklung - 3.5 Ausführungsfristen

(1) Der Auftraggeber überprüft den vom Auftragnehmer vorgelegten Bauablaufplan auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bauvertrages sowie des tatsächlichen Bauablaufs unter Wahrung der Dispositionsfreiheit des Auftragnehmers (vgl. § 4 Abs. 2, Nr. 1 VOB/B). Sind im Bauvertrag keine Vorgaben für den Bauablaufplan enthalten, sollte mit dem Auftragnehmer vor Baubeginn eine Vereinbarung getroffen werden, in welcher Form der Bauablaufplan aufgestellt und wann er fortgeschrieben wird.

(2) Folgende Punkte werden geprüft:
1. Kontrolle des vom Auftragnehmer erstellten Bauablaufplanes auf Übereinstimmung mit dem Vertrag vor Baubeginn
  • Sind alle Vertragsfristen übernommen worden?

  • Ist der kritische Weg dargestellt?

  • Sind die Abhängigkeiten dargestellt?

  • Sind die vom Auftragnehmer angegebenen Zeiträume der Prozesse plausibel?

  • Sind alle anderen, den Bauablauf betreffenden Vertragsbedingungen berücksichtigt?

Wird eine Frage mit nein beantwortet, ist der Auftragnehmer aufzufordern, den Bauablaufplan zu überarbeiten.

2. Laufende Kontrolle des Baufortschrittes auf Übereinstimmung mit dem Bauablaufplan und dem Bauvertrag
  • Stimmt der Baufortschritt mit dem Bauablaufplan nicht überein, ist der Auftragnehmer zur Fortschreibung des Bauablaufplanes aufzufordern.

  • Wird die Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer nicht angemessen gefördert bzw. sind Vertrags- termine gefährdet, ist der Auftragnehmer aufzufordern, unverzüglich Abhilfe zu schaffen (vgl. § 5, Abs. 3 VOB/B).

  • Sind Vertragstermine überschritten, ist der Auftragnehmer in Verzug zu setzen.

3. Prüfung der fortgeschriebenen Bauablaufpläne auf Übereinstimmung mit dem Vertrag
  • Werden alle Vertragsfristen weiterhin eingehalten?

  • Ist der aktuelle kritische Weg dargestellt?

  • Sind die aktuellen Abhängigkeiten dargestellt?

  • Sind die vom Auftragnehmer angegebenen Zeiträume der Prozesse plausibel?

  • Sind alle anderen, den Bauablauf betreffenden Vertragsbedingungen berücksichtigt?

  • Wurden die anerkannten Zeiträume witterungsbedingter Unterbrechungen bei Verträgen mit Bauzeit nach Werktagen berücksichtigt?

  • Wurden die anerkannten Zeiträume der Baubehinderungen in den Bauablaufplan übernommen?

Wird eine Frage mit nein beantwortet, ist der Auftragnehmer aufzufordern den Bauablaufplan zu überarbeiten.

(3) Wird dem Auftraggeber bekannt, dass der Auftragnehmer beabsichtigt, den Bauablauf zu ändern, ist dieser aufzufordern, den Bauablaufplan entsprechend fortzuschreiben. Es ist zu klären, ob die im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegenden Änderungen des Bauablaufs (im Rahmen der Dispositionsfreiheit des Auftragnehmers) Auswirkungen auf die zeitliche Disposition des Auftraggebers (z. B. Folgeverträge) haben. Sollten die Änderungen des Auftragnehmers Nachteile (Qualität, Kosten) für den Auftraggeber nach sich ziehen, sind die Änderungen zurück- zuweisen. Diese Sachverhalte sind zeitnah zu dokumentieren.

(4) Den Bauablauf betreffende Vorgänge sind zu dokumentieren (siehe Abs. 3.8: Unterlagen für die Rechnungslegung Nr. 3.5.8), insbesondere alle Versionen des Bauablaufplanes.