3 Vertragsabwicklung - 3.10 Abnahme (Seite 2)

Abnahmeniederschrift

Abnahmeniederschrift

(9) Für die gemäß § 12 Abs. 4 VOB/B anzufertigende Niederschrift über die Durchführung und das Ergebnis der Abnahme sind die Vordrucke HVA B-StB Abnahmeniederschrift 1 bis 4 (siehe Teil 4 Vordrucke) zu verwenden.

(10) Die Vordrucke sind vor Beginn der Abnahmeverhandlung so weit als möglich auszufüllen.

Wurde vor der Abnahme mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung über Abzüge für Mängel geschlossen, ist ein entsprechender Mängelvorbehalt in die Abnahmeniederschrift aufzunehmen.

Im Übrigen sind die Vordrucke während der Abnahmeverhandlung, möglichst an Ort und Stelle, auszufüllen; dabei sind die „Hinweise" zu beachten.

Anschließend ist die Niederschrift zu unterzeichnen.

(11) Von der Abnahmeniederschrift sind zwei Ausfertigungen herzustellen bzw. auszudrucken und zu unterschreiben. Ein Exemplar behält der Auftraggeber, das zweite erhält der Auftragnehmer.

Referenzbescheinigung

Referenzbescheinigung

(12) Auf Wunsch des Auftragnehmers ist diesem, frühestens nach erfolgter (Gesamt-)abnahme, eine Referenz- bescheinigung zur Vorlage bei einer PQ-Stelle auszustellen. Hierzu ist der Vordruck HVA B-StB Referenzbescheinigung (siehe Teil 4 Vordrucke) zu verwenden.