3 Vertragsabwicklung - 3.8 Rechnungen und Zahlungen (Seite 3)
Zahlungen
Abschlagszahlungen,
Teilschlusszahlungen,
Schlusszahlung.
(12) Alle Zahlungen sind durch begründende Unterlagen zu belegen.
dass unstrittige Beträge gezahlt werden,
ob Aufrechnungen, Pfändungen, Abtretungen oder dergleichen vorliegen,
dass keine Überzahlung erfolgt,
ob der Auftragnehmer seine Zahlungen nachweislich eingestellt hat (siehe z. B. § 16, Abs. 6 VOB/B) oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist (siehe Abschnitt 3.14 „Insolvenzfälle").