3 Vertragsabwicklung - 3.3 Abrechnung mit IT-Anlagen (Seite 3)

Vergleichsberechnung des Auftraggebers (Fortsetzung)

Werden gleiche Eingabedaten und unterschiedliche Rechenverfahren verwendet, ist als Toleranzwert maximal 1 Tausendstel zu vereinbaren.

(16) Die Ergebnisse der Vergleichsberechnung sind mit denen der Leistungsberechnung zu vergleichen. Bei Abweichungen ist entsprechend der Regelung in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu verfahren.

Liegen die Ergebnisse der Mengenberechnung des AN im Bereich der vereinbarten Toleranzen, wird das Ergebnis des AN anerkannt.

Führt die Vergleichsberechnung des AG zu einem Ergebnis außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, gilt das Ergebnis der Berechnung des AG.

Erkennt der AN dieses Ergebnis nicht an, hat er die Möglichkeit, die Mengenberechnung zu wiederholen.