(28) Vom Auftragnehmer mündlich geäußerte Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 VOB/B sind unverzüglich im Bautagebuch zu vermerken. Außerdem ist der Auftragnehmer aufzufordern, seine Erklärung schriftlich zu bestätigen. Es ist zu beachten, dass auch eine nur mündliche Erklärung der Bedenken den Auftragnehmer von seiner Verantwortung befreien kann, wenn er seine Bedenken eindeutig dargelegt hat.
(29) Eine Entscheidung über die Bedenken ist unverzüglich herbeizuführen und dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
(30) Soweit wegen der Bedenken des Auftragnehmers eine Leistung geändert werden muss, ist nach Abschnitt 3.4 „Nachträge" zu verfahren.
Anlieger
(31) Die Eigentümer und Pächter betroffener Flächen sind in geeigneter Weise rechtzeitig vor Inanspruchnahme ihrer Flächen zu unterrichten.