1 Vergabeunterlagen - 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe (Seite 2)

Vordruck HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Fortsetzung)
Zu Abschnitt 2:

In diesem Abschnitt sind, soweit erforderlich, die von Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zu den Zuschlagskriterien anzugeben.

Bei Vergaben mit mehreren Zuschlagskriterien, z. B. Preis und Beschleunigungsregelung etc., sind hier die ggf. mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen anzugeben.

Soll als Zuschlagskriterium die Beschleunigungsregelung vorgesehen werden, sind folgende Punkte zu beachten:
  • zulässig nur bei Baumaßnahmen unter Verkehr an hoch belasteten Straßenabschnitten mit Verkehrs- einschränkungen,

  • Vorgabe einer maximalen, gemäß der Zugrundelegung der Baubetriebsform 2 (6-Tage-Woche, Ausnutzung des Tageslichts) ermittelten, knappen Bauzeit durch den Auftraggeber nach Datum oder in Werktagen in den Besonderen Vertragsbedingungen,

  • Benennung des Zuschlagskriteriums Beschleunigungsregelung (Ziffer 1.2) im Vordruck "HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien",

  • Gewichtung des Zuschlagskriteriums mit einer Wichtung von 10% bei einer Punktebewertung,

  • Ankreuzen des zugehörigen Textbausteins in Abschnitt 2 (Unterlagen zu den Zuschlagskriterien) des Vor-drucks "HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen",

  • Die angebotene verkürzte Frist wird neue Vertragsfrist.

Werden die geforderten Unterlagen zu den Zuschlagskriterien nicht mit dem Angebot vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes (s. Abschnitt 2.4 Prüfung und Wertung der Angebote).

Zu Abschnitt 3:

Die in diesem Abschnitt aufgeführte Möglichkeit zur Anforderung von Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen sollte nur dann genutzt werden, wenn der Nachweis unbedingt vor Zuschlagserteilung erforderlich ist (i. d. R. sollte dies ausschließlich bei Fachlosvergaben der Fall sein).

Sollen Bieter im Rahmen vorgenannter Vergabeverfahren weitere Unterlagen vorlegen, die keine Eignungsnachweise sind, sind diese ebenfalls durch Beschreibung der geforderten Nachweise in den Freitextfeldern aufzuführen.

Werden in der Leistungsbeschreibung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV) vereinbart, in denen von Bietern Qualifikationsnachweise verlangt werden, ist in der Bekanntmachung/Auftragsbekanntmachung unter den geforderten Eignungsnachweisen folgender Text aufzunehmen: „Nachweis der Qualifikation des ... gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für ... (ZTV ...). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“ Diese Angaben sind ebenfalls durch Ankreuzen des zugehörigen Textbausteins in Abschnitt 3 (Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind – unternehmensbezogene Unterlagen – ) zu verlangen.

(6) In Nr. 3.3 ist anzugeben, inwieweit die Vergabestelle ausnahmsweise von der Möglichkeit Nachforderungen auszuschließen Gebrauch machen möchte. Ein solcher Ausnahmefall kann dann gegeben sein, wenn aufgrund knapper Zeitvorgaben das Vergabeverfahren ohne Zeitverzögerungen durch Nachforderungen möglichst schnell durchgeführt werden muss. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass bei dann fehlenden Unterlagen ein Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.

(7) In Nr. 4 ist bei allen Vergaben, in denen in den Vergabeunterlagen eine losweise Vergabe vorbehalten ist (siehe Abschnitt 1.4 "Leistungsbeschreibung" Nr. (4)), "Ja" anzukreuzen.

Dabei ist anzugeben, ob
  • Angebote für alle Lose abzugeben sind (dabei müssen alle Lose angeboten werden),

  • Angebote für ein oder mehrere Lose abgegeben werden können oder

  • ein Angebot nur für ein Los abgegeben werden darf.

Soll bei Vergaben bei denen die Angebotsabgabe für mehr als ein Los zulässig ist, die Zahl der zu beauftragenden Lose an einen Bieter beschränkt werden, ist gemäß § 5 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A im Vordruck „HVA B-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anzugeben, nach welchen Kriterien die Auswahl der Lose erfolgt. Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Auswahl an dem jeweiligen (größten) Abstand in der Bewertung der Angebote der einzelnen Lose orientiert.