3102 - Abnahmeniederschrift (Seite 4)

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Sonstiges

Für den Auftragnehmer

Datum, Unterschrift

Für den Auftraggeber

Datum, Unterschrift

Hinweise:

Hinweise:
Zu 1:

Die Daten sind dem „Bautagebuch" zu entnehmen.

Zu 3:

Es ist zu beurteilen, ob „in sich abgeschlossene Teile der Leistung" vorliegen.

Zu 5:

Wenn für den Auftragnehmer nicht der gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 VOB/B für die Leitung der Ausführung bestellte Vertreter teilnimmt, ist entsprechende Vollmacht zu verlangen.

Zu 6:

Alle festgestellten Mängel bzw. noch nicht ausgeführten Restarbeiten sind unter genauer Bezeichnung (Art, Ort) aufzulisten; dabei sind möglichst auch die hierfür vorzusehenden Maßnahmen (z. B. Schadensbeobachtung, Fristen für die Mängelbeseitigung, Verlängerung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche) festzulegen.

Zu 7:

Es sind gegebenenfalls Vorbehalte wegen fehlender Prüfungsergebnisse und dergleichen aufzunehmen.

Zu 9:

Wenn der Vertreter des Auftragnehmers keine Erklärung abgibt, ist „entfällt" einzutragen.

Zu 10:

Die Verjährungsfristen sind den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, ggf. den Besonderen Vertrags- bedingungen, im Übrigen § 13 Abs. 4 VOB/B zu entnehmen.

Als Fristbeginn ist der Tag nach der Abnahme einzutragen.

Beispiel:

Verjährungsfrist = 4 Jahre. Tag der Abnahme 04.07.2022.

Fristbeginn = 05.07.2022; Fristende = 04.07.2026