343 - Nachtragsvereinbarung (Seite 2)

Änderungen der Vertragsbedingungen aufgrund der Nachtragsleistung (Fortsetzung)
Vertragsfristen (Fortsetzung)
die vereinbarten Fristen werden wie folgt geändert (Fortsetzung)
Vollendung der Ausführung nach Datum
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

Vertragsstrafen

Vertragsstrafen

Sonstiges

Sonstiges

Mit dieser Nachtragsvereinbarung sind sämtliche Forderungen des Auftragnehmers, die sich aus der Nachtragsleistung ergeben, abgegolten.

Dies gilt nicht für

Im Übrigen bleiben die Bedingungen des Bauvertrags unverändert.