Unter IV.1.1) sind bei Wahl der beschleunigten Verfahren die dafür maßgebenden Gründe anzugeben; diese dürfen nicht im Einflussbereich des Auftraggebers liegen.
Unter IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs ist bei Verhandlungsverfahren, wettbewerblichen Dialogen und Innovations- partnerschaften anzugeben, ob eine Verringerung der Zahl der Teilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs vorgesehen ist.
Unter IV.1.5) sollte in geeigneten Fällen immer bei Verhandlungsverfahren das Feld „Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen" angekreuzt werden.
Unter IV.1.6) ist in der Regel kein Eintrag erforderlich.
Unter IV.1.8) ist in der Regel „Ja“ anzukreuzen.
Unter IV.2.2) Schlusstermin für Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge sind Tag und Ortszeit ein- zutragen.
Unter IV.2.4) Sprache, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können ist das Wort „Deutsch“ einzutragen.
Unter IV.2.6) Bindefrist des Angebotes ist die Bindefrist der Angebote anzugeben.
Unter IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote sind Datum und Uhrzeit für den Ablauf der Angebotsfrist bzw. Einreichungsfrist einzutragen sowie anzugeben, dass bei dem Öffnungstermin keine Bieter oder deren Bevoll- mächtigte zugelassen sind.