2 Vergabeverfahren - 2.1 Bekanntmachungen (Seite 3)

Vordruck Auftragsbekanntmachung (Fortsetzung)
Abschnitt II: Gegenstand (Fortsetzung)
  • Unter II.2.6) ist der voraussichtliche Auftragswert der gegenständlichen Vergabe als Nettobetrag anzugeben.

  • Unter II.2.9) ist bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb die geplante Anzahl der Bewerber anzuführen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen. Diese darf nicht unter drei, bei Nichtoffenen Verfahren nicht unter fünf liegen. Weiterhin sind die für die Auswahl der Bewerber maßgebenden Kriterien zu benennen (siehe Abschnitt 2.2 „Behandlung der Bewerbungen" Nr. (8) ff.).

  • Unter II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote ist das Feld Ja anzukreuzen, sofern Nebenangebote zugelassen werden sollen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche finanzielle und technische Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche finanzielle und technische Angaben
  • Unter III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung … ist eine Eintragung nur dann erforderlich, wenn dies bezügliche Anforderungen gestellt werden.

  • Unter III.1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist bei allen Vergabeverfahren der Text aus § 6a EU Abs. 1 Nr. 2 c) 1. UA VOB/A wörtlich zu übernehmen. Ggf. sind gemäß § 6a EU Abs. 1 Nr. 2a) und b) VOB/A weitere geeignete Nachweise anzugeben. Sind hierzu Mindestanforderungen vorgesehen (z. B. Mindestumsatz) sind diese ergänzend aufzuführen.

  • Unter III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist bei allen Vergabeverfahren der Text aus § 6a EU Abs. 1 Nr. 3 a) und b) VOB/A wörtlich zu übernehmen. Ggf. sind gemäß § 6a EU Abs. 1 Nr. 3 c) bis i) VOB/A andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, geeignete Angaben für die Prüfung der fachlichen und beruflichen Eignung anzugeben. Sind hierzu Mindestanforderungen vorgesehen (z. B. besondere Anforderungen zu bisher ausgeführten vergleichbaren Leistungen) sind diese ergänzend aufzuführen.

  • Unter III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen ist in der Regel keine Eintragung erforderlich.

  • Unter III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind bei Bedarf sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung zu beschreiben (z. B. erschütterungsfreies Einbringen). Ansonsten ist hier kein Eintrag erforderlich.

Abschnitt IV Verfahren

Abschnitt IV Verfahren
  • Unter IV.1.1) sind bei Wahl der beschleunigten Verfahren die dafür maßgebenden Gründe anzugeben; diese dürfen nicht im Einflussbereich des Auftraggebers liegen.

  • Unter IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs ist bei Verhandlungsverfahren, wettbewerblichen Dialogen und Innovations- partnerschaften anzugeben, ob eine Verringerung der Zahl der Teilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs vorgesehen ist.

  • Unter IV.1.5) sollte in geeigneten Fällen immer bei Verhandlungsverfahren das Feld „Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen" angekreuzt werden.

  • Unter IV.1.6) ist in der Regel kein Eintrag erforderlich.

  • Unter IV.1.8) ist in der Regel „Ja“ anzukreuzen.

  • Unter IV.2.2) Schlusstermin für Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge sind Tag und Ortszeit ein- zutragen.

  • Unter IV.2.4) Sprache, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können ist das Wort „Deutsch“ einzutragen.

  • Unter IV.2.6) Bindefrist des Angebotes ist die Bindefrist der Angebote anzugeben.

  • Unter IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote sind Datum und Uhrzeit für den Ablauf der Angebotsfrist bzw. Einreichungsfrist einzutragen sowie anzugeben, dass bei dem Öffnungstermin keine Bieter oder deren Bevoll- mächtigte zugelassen sind.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Abschnitt VI: Weitere Angaben
  • Unter VI. 3) Zusätzliche Angaben sind in der Regel keine Eintragungen erforderlich

  • Unter VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren ist als zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die für die Vergabestelle zuständige Vergabekammer anzugeben.